Das UFO-Foto und die fehlerhafte Erinnerung
Fallnummer: 20180823 A
Datum: 23.08.2018
Uhrzeit: 18:21 MESZ (16:21 UTC)
Plz, Ort: 66292 Riegelsberg – Walpershofen
Land: Deutschland
Zeuge: Jill M.
Klassifikation: DD
Beurteilung: IFO / V1
Identifikation: Innenraumlampen
Erstkontakt: Mail vom 23.08.2018
Untersucher: Hans-Werner Peiniger
Sachverhalt
Die Melderin legte uns ein Foto zur Begutachtung vor, das sie von Regenbögen gemacht hatte. Beim späteren Betrachten der Aufnahme habe sie darauf vier helle ovale Objekte am Himmel entdeckt.
Diskussion und Beurteilung
Erfahrungsgemäß sollte es sich bei den Objekten um Reflexionen einer Innenraumbeleuchtung auf einer Glasscheibe handeln. Daher galt es Hinweise dafür zu finden, dass die Aufnahme durch eine Glasscheibe gemacht worden ist.
Damit war der Nachweis erbracht, dass das Foto durch eine Glasscheibe gemacht worden ist und es sich bei den Lichtern offensichtlich um Reflexionen einer Innenraumbeleuchtung handelt. Die Zeugin mit dieser Erklärung konfrontiert: „Ich bin mir eigentl sicher, das Foto draußen gemacht zu haben. Vielleicht auch Flecken auf der Handy linse…ich weiß es nicht?“
Daraufhin bat ich die Melderin, doch mal ein Foto ihrer im Innenraum befindlichen Deckenbeleuchtung zu senden.
Damit war der Fall klar. Es handelte sich um Spiegelungen der Innenraumbeleuchtung im Doppelglas der Terrassentür. Hier zeigt sich erneut, wie unsicher die Aussagen von Zeugen oder Meldern sein können. Die Melderin ist ursprünglich fest davon überzeugt gewesen, die Aufnahme von draußen gemacht zu haben. Sie schreibt in einer weiteren Mail: „In meiner Erinnerung hab ich draußen mit den Kindern fotografiert. Mein Mann sagt, vielleicht bin ich dann schon rein. Ich erinnere mich evtl falsch.“
Ja, so wird es gewesen sein.
Für uns Fallermittler eine wichtige Erkenntnis. Schon nach kurzer Zeit können sich die Erinnerungen verfälschen. Das sollte man bei der Beurteilung von UFO-Ereignissen stets vor Augen haben und ggf. berücksichtigen.
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