GEP ergänzt Hendry’sches Klassifikationsmodell
Die Gesellschaft zur Erforschung des UFO-Phänomens (GEP) e.V. weist mit dem Erscheinen der aktuellen Ausgabe des JUFOF auf eine Ergänzung ihres Klassifikationssystems bei der Beurteilung von UFO-Sichtungen hin. So verwendet die GEP ab sofort den Verifikationsschlüssel nach Rudolf Henke (Henke 1992) zusätzlich zum bisherigen Klassifikationssystem nach Allan Hendry (Hendry 1978). Dieser Verifikationsschlüssel soll anzeigen, unter welchen Gesichtspunkten ein geklärter Fall als IFO (Identifiziertes Flugobjekt) klassifiziert wurde. Er kommt also bei allen als ‘IFO’ eingestuften Fällen mit einem zusätzlichen Kürzel (V1 bis 3) zur Anwendung. Konkret heißt dies:
Ein Fall gilt als erklärt, wenn…
1. eine temporäre und geografische Übereinstimmung (Koinzidenz) zu bekannten Objekten vorliegt (Verifikation 1. Ordnung = V1-Fälle = sehr gut verifizierte IFO-Fälle);
2. die Objektmerkmale den Merkmalen von bekannten Erscheinungen innerhalb des empirisch wie experimentell bestätigten Rahmens (wahrnehmungs)psychologischer Abweichungen gleichen (Verifikation 2. Ordnung = V2-Fälle = gut verifizierte IFO-Fälle);
3. die Objektmerkmale mit Merkmalen von mehreren bekannten Objekttypen übereinstimmen (Verifikation 3. Ordnung = V3-Fälle = ausreichend verifizierte IFO-Fälle).
Die GEP erhofft sich hierbei, u.a. bei der statistischen Aufarbeitung von Falldaten eine größere wissenschaftliche Aussagekraft zu geklärten Objekten zu erreichen.
Um mehr über die Anwendung und Vorteile der IFO-Verifikationen zu erfahren, lesen Sie den Artikel “IFO-Verifikationen als Zuverlässigkeitsanzeige bei geklärten UFO-Fällen” von T.A. Günter in der aktuellen Ausgabe des Journal für UFO-Forschung Nr. 153 – 3/2004. Bestellung bei: GEP e.V., Postfach 2361, 58473 Lüdenscheid, Email: info@ufo-forschung.de
i.A. Sascha Schomacker, presse@ufo-forschung.de