Die UFO-Meldestelle der GEP
| Hier können Sie Ihre eigene Sichtung eines Ihnen unbekannten Himmelsphänomens melden. Auf dieser Seite finden Sie unsere Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen. Postalisch: | |
| GEP e.V. Jahnstr. 15 58509 Lüdenscheid |
GEP e.V. Postfach 2361 58473 Lüdenscheid |
| Telefon/Fax/Email: Telefon: +49 (0) 2351 23377 (UFO-Hotline) Telefax: +49 (0) 2351 23335 Kontaktformular (E-Mail) |
Eintrag in die UFO-Datenbank: Möglichkeit der selbstständigen Eintragung der Sichtungsdaten durch den Zeugen in eine Datenbank. www.ufo-datenbank.de/gastmeldung |
Informationen für Augenzeugen eines UFO-Phänomens
Sie haben ein UFO gesehen?Sie können uns als Augenzeuge eines “UFO-Phänomens” Ihre Beobachtung melden. Wir benötigen von Ihnen einen möglichst ausführlichen Bericht, der folgende Angaben enthalten sollte: 1. Ort der Beobachtung (mit PLZ, ggf. auch Ortsteil und/oder Straße). Weitere Fragen würden wir dann gerne mit Ihnen klären. Sie können uns Ihre Beobachtung auch mit Hilfe eines Fragebogens melden. Er enthält standardisierte Fragen, deren Beantwortung uns Daten liefert, die vielleicht eine erste Bewertung Ihrer Beobachtung erlauben. Selbstverständlich werden alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und Unkosten erstattet. Wie wir mit Ihren Angaben/Daten umgehen, erfahren Sie in der Zeugeninformation, die Sie sich hier ebenfalls herunterladen können: Zeugeninformationen (382) Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte an die GEP e.V., Postfach 2361, 58473 Lüdenscheid. Sie können Ihre Angaben auch selbst in die UFO-Datenbank eintragen: www.ufo-datenbank.de/gastmeldung/index.htm. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns. |
UFO fotografiert oder gefilmt?Wenn Sie meinen, ein „UFO-Phänomen” fotografiert zu haben oder wenn Sie auf Ihren privaten Urlaubsfotos im Nachhinein eine für Sie nicht zu erklärende Erscheinung entdeckt haben, können Sie uns gerne Ihre Aufnahmen oder Videos per Mail oder per Post (GEP e.V., Postfach 2361, 58473 Lüdenscheid ) auf einem Datenträger zur Einsichtnahme vorlegen.Bei analogen Aufnahmen benötigen wir nach Möglichkeit auch das entsprechende Negativ. Bei digitalen Aufnahmen nach Möglichkeit das unbearbeitete Rohbild in höchstmöglicher Auflösung. Zudem benötigen wir von Ihnen einen möglichst ausführlichen Bericht, der folgende Angaben enthalten sollte: 1. Ort der Aufnahme (mit PLZ, ggf. auch Ortsteil und/oder Straße). |
